Luftsicherheitskontrollkraft § 9 LuftSiG
Ziel der Ausbildung:
- Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft (LSKK) Fracht- und Postkontrollen gemäß § 9 LuftSiG
- Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Zertifikat
Dauer:
150 UE Schulung, zusätzliche Prüfung vor dem LBA in Braunschweig
Vermittlung von Kenntnissen über:
- frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- die einschlägigen Rechtsvorschriften
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- angemessene Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Techniken für Durchsuchungen von / per Hand
- die Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
- die Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
- Sofortmaßnahmen
- Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- die Identifizierung verbotener Gegenstände
- Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
- die jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post
- Beförderungsanforderungen
- die korrekte Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
Kontakt:
Ausbildungszentrum All Service Sicherheitsdienste GmbH
Tel.: +49 69/95423-891
E-Mail: ausbildungszentrum@all-service.de