Ausbildung zur Kontrollperson für Fracht und Post gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 (m/w/d)

Sie haben bei uns die Möglichkeit die Ausbildung zur Kontrollperson für Fracht und Post gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 zu absolvieren.
Voraussetzungen
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG zwingend erforderlich. Gerne helfen wir bei der Beantragung, wenn diese nicht vorliegt.
- Lebenslauf zwingend erforderlich.
- Nachweis Sprachniveau C1 zwingend erforderlich.
- Bestandener Eignungstest vor der Ausbildung
- Bildungsgutschein oder Selbstzahler
Wir bieten
- Ausbildung zur Kontrollperson für Fracht und Post nach Kapitel 11.2.3.2. der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
- Nach 160 Unterrichtseinheiten (a´45 Minuten) sind Sie in der Lage die Prüfung zu bestehen.
- Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig.
- Garantierte Übernahme bei bestandener Prüfung
Tätigkeit einer Kontrollperson für Fracht und Post gemäß DVO (EU) 2015/1998
- Sie sorgen dafür, dass in Fracht und Post keine verbotenen Gegenstände enthalten sind, bevor diese auf ein Luftfahrzeug verladen wird.
- Mittels bildgebender Technik sowie weiteren zugelassenen Kontrolltechniken prüfen Sie den Sicherheitsstatus.
- Einhaltung von EU-, sowie nationalen Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsstandards
Termine:
- Eignungstest vor der Ausbildung 30.09.2022 (Kelsterbach)
- Ausbildung: 07.12.2022 – 30.12.2022 (Kelsterbach)
An weiteren Standorten suchen wir auch (m/w/d): Kontrollperson für Fracht und Post gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998, Luftsicherheitsassistent, 11.2.3.1a, Personen und Warenkontrolle, 11.2.3.1b, Stuttgart, Frankfurt am Main, München, Köln, Berlin