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Umschulung zur Kontrollperson für Fracht und Post (m/w/d) – Köln

Umschulung zur Kontrollperson für Fracht und Post (m/w/d) – Köln



Ihre sichere Zukunft wartet bereits auf Sie – Wir garantieren Ihnen die Übernahme nach erfolgreich bestandener Prüfung.

Sie haben die Möglichkeit neben Ihrem Beruf als Luftsicherheitsassistenten (11.2.3.1a) oder als Kontrollperson für Mitarbeiter – und Warenkontrolle (11.2.3.1b) die Umschulung zur Kontrollperson für Fracht und Post gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 zu absolvieren.

Voraussetzungen

  • Vorausbildung gemäß Kapitel 11.2.3.1a oder 11.2.3.1b der DVO (EU) 2015/1998 (Schulungsbescheinigung der Grundausbildung zwingend erforderlich)
  • Gültiger Zertifizierungsnachweis gemäß Kapitel 11.2.3.1a oder 11.2.3.1b DVO (EU) 2015/1998 zwingend erforderlich  (KEINE BELEIHUNG)
  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG
  • Lebenslauf zwingend erforderlich
  • Bestandener Eignungstest vor der Umschulung

Wir bieten

  • die Umschulung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Kontrollperson für Fracht und Post nach Kapitel 11.2.3.2.
  • einen individuellen Plan für die Durchführung der Umschulung neben Ihrer Tätigkeit.
  • in nur 20 Unterrichtseinheiten die Umschulung erfolgreich zu meistern.
  • Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig.
  • Einen Arbeitsplatz nach erfolgreicher Umschulung in Vollzeit/Teilzeit oder als Minijob.

Tätigkeit einer Kontrollperson für Fracht und Post gemäß DVO (EU) 2015/1998

  • Sie sorgen dafür, dass u.a. die Fracht in einem Flugzeug keine verbotenen Gegenstände enthält mittels bildgebender Technik sowie weiteren zugelassenen Kontrolltechniken.
  • Einhaltung von EU-, Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsstandards

Termine:

  • in Planung

 

An weiteren Standorten suchen wir auch (m/w/d): Kontrollperson für Fracht und Post gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998, Luftsicherheitsassistent, 11.2.3.1a, Personen und Warenkontrolle, 11.2.3.1b, Stuttgart, Frankfurt am Main, München, Köln, Berlin



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