
Luftsicherheit/Aviation
Die All Service Sicherheitsdienste GmbH bietet im Bereich der Flughafensicherheit für Behörden (nach § 5 LuftSiG), für Flughafenbetreiber (nach § 8 LuftSiG) und für Luftfahrt- und Speditionsunternehmen (nach § 9 LuftSiG) ihren Sicherheitsdienst an. Frachtkontrollsicherheitskräfte werden bereits bei vielen namhaften Speditionen und Logistikunternehmen eingesetzt. Am Flughafen Frankfurt am Main verfügt die All Service Sicherheitsdienste GmbH bereits über zwei Büros. An den Flughäfen München und Berlin Schönefeld sind sie ebenfalls mit einer Niederlassung direkt vor Ort.
Die Aufgaben
Mit den bestens geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der All Service Sicherheitsdienste GmbH werden die zu exportierenden Fracht- und Kuriersendungen, auf gefährliche und verbotene Gegenstände sowie Substanzen mittels Röntgentechnick, Sniffer oder Handsearch ausgewertet. Ebenso von höchster Wichtigkeit ist die Überprüfung der Sendungen auf unkonventionelle Spreng- un Brandvorrichtung (USBV) und gegebenenfalls die Hinzuziehung von Sprengstoffkommandos und der Polizei.
Die Ausbildung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der All Service Sicherheitsdienste GmbH werden auf die speziellen Anforderungen des seit dem 15. Januar 2005 geltenden Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in den Paragraphen §5, §8 und §9 ausgebildet. Durch das eigene Ausbildungszentrum der All Service Sicherheitsdienste GmbH ist sichergestellt, dass unsere Luftsicherheitskontrollkräfte kontinuierlich die geforderten Fortbildungsmaßnahmen erhalten. Diese werden mit ca. 40 Stunden im Jahr angesetzt und beinhalten unter anderem die monatliche, mindestens 1-stündige Auswertung von Röntgenbildern, Plausibilitätsprüfungen, Änderungen und Neuerungen in der Luftsicherheit, Überblick über die aktuellen Gefahrensituationen sowie weitere Lern- und Informationsinhalte.
Paragraph §5 LuftSiG:
Fluggast und Gepäck werden im Auftrag von Bundes- bzw. Landesbehörden und dem BMI (Bundesministerium des Inneren) durch Luftsicherheitsassistenten kontrolliert. Die Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck findet unter deren Aufsicht statt.
Paragraph §8 LuftSiG:
Personal- und Warenkontrolle, bzw. der Objektschutz für die Flughafenanlage werden im Auftrag der Flughafenbetreiber an die All Service Sicherheitsdienste GmbH übertragen.
Paragraph §9 LuftSiG:
Im Einsatz für die Luftfahrtunternehmen sichert die All Service Sicherheitsdienste GmbH zum Beispiel abgestellte Fahrzeuge oder überprüft die Flugladeräume. Ebenso werden Kontrollen auf USBVs mittels Röntgentechnik, Sniffer oder Handsearch von Fracht- und Kuriergut durchgeführt.
Das Leistungsspektrum
- LSKK Hotline
- Passagier-, Handgepäck- und Reisegepäckkontrollen
- Abwehr der Einbringung von gefährlichen/verbotenen Gegenständen
- Röntgenkontrolle von Fracht- und Kuriergut
- Objektschutz für Flughafenanlagen
- Flugzeugbewachung
- Flugzeugdurchsuchung
- KFZ-Kontrollen
- Bordkartenkontrolle
Zusätzlicher Service
- Beratung für alle Servicedienstleistungen an Flughäfen
- Parkraumbewirtschaftung
- Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Gepäckaufbewahrung
- Empfangs- und Begleitdienste
- Informations- und Auskunftsdienste
- Telefonzentrale